Gemeinderatssitzung am 20.01.2020 um 20:00 Uhr mit folgenden Themen:

TAGESORDNUNG:
Öffentlicher Teil:

  • TOP 01: Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 16.12.2019
  • TOP 02: Bericht des Bürgermeisters
  • TOP 03: Bauanträge
    • TOP 03 A: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Balkons an ein bestehendes Wohnhaus auf Fl.Nr. 416/20
  • TOP 04: Konzessionsvertrag Strom; Beratung und Beschluss
  • TOP 05: Neubau einer Kinderkrippe und Erweiterung der Kindertagesstätte, Vergabe der Elektroinstallation; Beratung und Beschluss
  • TOP 06: Mitteilungen und Anfragen

Gemeinschaftsversammlung am 11.12.2019 und Gemeinderatssitzung Tuchenbach am 16.12.2019

Bekanntmachung zur Sitzung am Mittwoch, 11.12.2019

Gremium:Gemeinschaftsversammlung
Sitzungstag:Mittwoch, 11. Dezember 2019
Sitzungsbeginn:  19:00 Uhr
Ort, Raum:Sitzungssaal des Rathauses Obermichelbach

Öffentliche Tagesordnung:

01Bericht über den Vollzug der letzten Beschlüsse
02Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 29.05.2019
03Anschluss an das Bayerische Behördennetz; Beratung und Beschluss
04Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020; Beratung und Beschluss
05Mitteilungen und Anfragen

Bekanntmachung zur Sitzung am Montag, 16.12.2019

Gremium:Gemeinderat
Sitzungstag:Montag, 16. Dezember 2019
Sitzungsbeginn:  20:00 Uhr
Ort, Raum:Sitzungssaal des Rathauses Tuchenbach

Öffentliche Tagesordnung:

01Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 25.11.2019, Beschluss
02Bericht des Bürgermeisters
03Bauanträge
03 AAntrag auf isolierte Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Einbau einer Luftwärmepumpe auf Fl.Nr. 469/2, Beschluss
04Ausbau Deutsche Glasfaser, Angebot für Gehwegsanierung, Beschluss
05Neubau einer Kinderkrippe und Erweiterung der Kindertagesstätte, Vergabe der Heizungs- und Sanitärinstallation; Beratung und Beschluss
06Stellungnahme zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Kreppendorf“ der Gemeinde Veitsbronn; Beschluss
07Mitteilungen und Anfragen

Aus dem Gemeinderat: Die Wählergemeinschaft bekennt sich klar zum Ehrenamt

Der Bürgermeisterkandidat und Fraktionsvorsitzende der WGT, Stefan Spielvogel, sprach sich am Montag, den 25.11.2019, in der Gemeinderatssitzung klar für eine Beibehaltung des Ehrenamtes beim Amt des ersten Bürgermeisters aus: „Eine Umwandlung in ein hauptberufliches Beamtenverhältnis auf Zeit führt zu erheblichen Mehrkosten für die Bürgerinnen und Bürger. Es gibt aus unserer Sicht keinen sachlichen Grund für dieses Ansinnen. Der Gesetzgeber sieht aus gutem Grund im Regelfall das Ehrenamt für den ersten Bürgermeister in Gemeinden bis 5.000 Einwohnern (!) vor. Nur in besonders begründeten Einzel- oder Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.“, betonte Spielvogel.

Dem vorausgegangen war ein Antrag der Aktiven Bürger Tuchenbach (vormals AfT), vorgetragen vom Fraktionsvorsitzenden und Bürgermeisterkandidaten Fabian Fleischmann, mit dem Ziel, das bislang ehrenamtlich ausgeübte Bürgermeisteramt in ein hauptberufliches Beamtenverhältnis auf Zeit umzuwandeln. Begründet wurde der Antrag mit einem in den letzten Jahren gestiegenen Arbeitspensum des Bürgermeisters und den nur geringen Mehrkosten gegenüber dem Ehrenamt.

Zu den Hintergründen ein kurzer Faktencheck:

Laut Statistischem Landesamt sind in der Größenklasse der Gemeinde von 1.001 bis 2.000 Einwohner, zu der sich Tuchenbach mit seinen rund 1.350 Einwohner zählt, 70 Bürgermeister hauptamtlich und 528 Bürgermeister ehrenamtlich tätig.

Schaut man sich die 70 Gemeinden mit hauptamtlichen Bürgermeistern näher an, sind es hauptsächlich Gemeinden mit Besonderheiten und damit erhöhtem Verwaltungsaufwand, so z.B. Tourismusgemeinden, Gemeinden mit großen Gewerbeansiedlungen, Gemeinden mit Großprojekten, Gemeinden mit vielen Ortsteilen oder auch Gemeinden, in denen sich keine ehrenamtlichen Bewerber mehr finden. Alle genannten Ausnahmefälle treffen im Augenblick auf Tuchenbach nicht zu.

(Sollte sich in der neuen Amtszeit 2020 bis 2026 daran etwas ändern, sind wir immer offen und gesprächsbereit, das Thema, auf der Basis geänderter Fakten, erneut zu diskutieren.)

Während ein ehrenamtlicher Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung gemäß der Einwohnerzahl und der Schwere der Aufgabe erhält, die im Augenblick zwischen 3.017,59 Euro (bei 1.001 Einwohnern) und 4.526,40 Euro (bei 3.000 Einwohnern) liegt, würde ein hauptamtlicher Bürgermeister (Gemeinde bis 2000 Einwohner) mit A13 Endstufe also 5.249,07 Euro besoldet, hinzu kommt noch eine Dienstaufwandsentschädigung bis zu 641 Euro. Auch die mit dem Hauptamt verbundene Altersversorgung ist nicht zu unterschätzen und führt zu hohen Folgekosten. In Summe führt dies zu erheblichen Mehrkosten, die schnell das Doppelte und mehr erreichen.

„Eine höhere Bezahlung wie von den Aktiven Bürgern Tuchenbach (vormals AfT) beantragt, ist auf Basis der vorliegenden Fakten (siehe Faktencheck) zumindest objektiv und sachlich nicht begründbar.“

„Unserer Meinung nach, muss gerade in einem Ort wie Tuchenbach, in dem das Ehrenamt einen so großen Stellenwert hat und sich viele Menschen unentgeltlich für das Gemeinwohl engagieren, der Bürgermeister mit gutem Beispiel glaubwürdig vorangehen. Deshalb bekennen wir uns nachdrücklich zum Ehrenamt. In erster Linie braucht es Engagement, Leidenschaft und Enthusiasmus und die Liebe zum Heimatort, um dieses Amt zu begleiten. Die ehrenamtliche Aufwandsentschädigung ist dabei eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung. Dafür stehe ich auch ganz persönlich als Bürgermeisterkandidat ein.“, so Stefan Spielvogel.

Gemeinderatssitzung am 25.11.2019 um 20.00 Uhr im Rathaus Tuchenbach

Öffentlicher Teil der Sitzung:

TOPS:

  1. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 21.10.2019, Beschluss
  2. Bericht des Bürgermeisters
  3. Bauanträge
    • 3 A. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses als Doppelhaus auf Fl.Nr. 398/4; Beschluss
  4. Sanierung Kläranlage, Nachtragsangebot Firma ZWT, Beschluss
  5. Sanierung Kläranlage, Nachtragsangebot Firma FB Bauen, Beschluss
  6. Verlegung des Bolzplatzes, Schreiben Familie Schreiner, Beschluss
  7. Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Rothenberg 3 – Süd/West“ der Gemeinde Obermichelbach; Beschluss
  8. Stellungnahme zur Aufhebung des Bebauungsplans „Rothenberg 1 (Süd)“ der Gemeinde Obermichelbach; Beschluss
  9. Stellungnahme zur 11. Änderung FNP/LP und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 „Solarpark Bernbach“ der Gemeinde Veitsbronn; Beschluss
  10. Antrag Aktive Bürger Tuchenbach: Hauptamtlicher erster Bürgermeister für Tuchenbach, Beschluss
  11. Kommunalwahlen 2020; Bestellung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreter, Beschluss
  12. Entschädigung der Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen 2020, Beschluss
  13. Mitteilungen und Anfragen

Antrag der Wählergemeinschaft für die Jugend im Ort hat Erfolg – Veitsbad kann zukünftig zu verbilligten Konditionen genutzt werden!

Unter dem Motto „Der nächste Sommer kommt bestimmt“ möchten wir alle Kinder / Jugendliche / Schüler / Azubi-Ausweis-Inhaber auf folgende Möglichkeit aufmerksam machen:

Das Veitsbad Veitsbronn kann zukünftig zu vergünstigten Konditionen genutzt werden. Konkret bedeutet das: Die Einzel-Dauerkarte gibt es im Endergebnis für 42,50 Euro statt für 60,00 Euro (Preise von 2019). Die Differenz von 17,50 Euro wird von der Gemeinde auf Antrag zurückerstattet. Nähre Infos dazu gibt es im Rathaus Tuchenbach.

Antrag „Jugend fördern – Schwimmbad verbilligen“

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Jungbürgerinnen und Jungbürger,

mit unserem Antrag Nr. 21 möchte die WGT-Fraktion Kindern/Jugendlichen/Schülern/Azubi-Ausweis-Inhabern gemäß den aktuell gültigen Eintrittspreisen den dauerhaften Zugang (Einzel-Dauerkarte) zum nahe gelegnenen Veitsbad zu vergünstigen Ortsansässigen-Konditionen ermöglichen.

Zitat aus der Begründung des Antrags:

„In der Jungbürgerversammlung 2019 wurde von allen Altersgruppen der Wunsch an die Gemeinderäte herangetragen ein Schwimmbad oder einen Schwimmweiher vor Ort zu realisieren. In der anschließenden Diskussion wurde den Jugendlichen verdeutlicht, mit welche immensen Kosten und Auflagen ein solches Vorhaben verbunden wäre.

Aus den Reihen der Jugendlichen erreichte unsere Fraktion danach mehrfach die Anfrage, ob sich nicht im nahegelegenen Veitsbad Veitsbronn eine „Ermäßigung“ realisieren ließe. Mit dem vorliegenden Antrag nehmen wir den Vorschlag gerne auf und tragen ihn zur Abstimmung in den Gemeinderat.

Das ca. 2,5 Kilometer entfernte Veitsbad ist insbesondere für Kinder / Jugendliche / Schüler und Azubis durch den gut ausgebauten und sicheren Fahrradweg optimal zu erreichen.

Gerade die Einzel-Dauerkarte ermöglicht kurze Aufenthalte zum Schwimmen, zum Abkühlen im Sommer oder kurz mal zum Ausspannen. Und das Ganze an unterschiedlichen Tagen während der gesamten Saison. Ein deutlicher Zugewinn an Bewegung und Freizeit.“

Den gesamten Antrag finden Sie / findet Ihr hier.

Wir hoffen hierfür die Zustimmung der anderen Fraktionen zu erhalten.

Mit sonnigen Grüßen

Stefan Spielvogel (Fraktionsvorsitzender der WGT im Gemeinderat)